Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine EU-Richtlinie um und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Für Websites ist vor allem der elektronische Geschäftsverkehr mit Verbrauchern relevant, also etwa Online-Shops oder Angebote, bei denen Kunden online einen Vertrag abschließen.
Wichtig: Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Ob Ihr Betrieb betroffen ist, sollten Sie im Zweifel fachkundig prüfen lassen.
Für wen gilt es?
- Eher betroffen: Unternehmen, die Verbrauchern online Verträge anbieten, zum Beispiel Shops, Buchungen mit Vertragsabschluss oder Abos.
- Ausnahme für Kleinstunternehmen: Dienstleister mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind von den Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen.
- Meist nicht direkt betroffen: reine Informations-Websites ohne Online-Vertragsabschluss.
Unabhängig von der Pflicht gilt: Eine barrierearme Website erreicht mehr Menschen, etwa ältere Kunden, Menschen mit Seheinschränkungen oder Besucher, die unterwegs bei Sonne aufs Handy schauen.
Was bedeutet barrierefrei konkret?
Als Maßstab gelten in der Praxis die Web-Richtlinien WCAG, Stufe AA. Vereinfacht heißt das:
- Wahrnehmbar: ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos.
- Bedienbar: alles ist auch mit der Tastatur erreichbar, Knöpfe sind groß genug, nichts blinkt hektisch.
- Verständlich: klare Sprache, eindeutige Beschriftungen in Formularen, verständliche Fehlermeldungen.
- Robust: sauberer Code, den auch Vorleseprogramme richtig auslesen.
Fünf Schritte zu einer barrierearmen Website
- Kontraste prüfen: Grauer Text auf grauem Grund ist das häufigste Problem.
- Bilder beschreiben: Jedes inhaltlich wichtige Bild bekommt einen Alternativtext.
- Tastatur testen: Kommen Sie nur mit der Tab-Taste durch Menü und Formular?
- Formulare beschriften: Jedes Feld braucht eine sichtbare Bezeichnung, nicht nur einen Platzhalter.
- Struktur sauber halten: echte Überschriften in der richtigen Reihenfolge, Listen als Listen.
Vorteile über die Pflicht hinaus
Barrierearme Websites sind meist auch schneller, übersichtlicher und werden von Suchmaschinen besser verstanden. Klare Überschriften, beschriebene Bilder und sauberer Code helfen Menschen und Google gleichermaßen.
Häufige Fragen
Muss meine Firmen-Website seit 2025 barrierefrei sein?
Das hängt davon ab, ob Sie Verbrauchern online Verträge anbieten und ob Ihr Betrieb unter die Ausnahme für Kleinstunternehmen fällt. Reine Informations-Websites sind meist nicht direkt betroffen. Im Zweifel fachkundig prüfen lassen.
Was ist ein Kleinstunternehmen im Sinne des BFSG?
Ein Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Wie prüfe ich, ob meine Website barrierearm ist?
Ein erster Anhaltspunkt ist das kostenlose Prüfwerkzeug Lighthouse in Google Chrome. Es ersetzt aber keinen Test mit Tastatur und Vorleseprogramm.
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